Kurzarbeit beantragen wegen Corona (CH)

6. April 2020

Kurzarbeit wegen Corona

Ich durfte ein Interview mit Patric mehr führen. Er arbeitet als Treuhänder in einem Unternehmen, welches auf KMU spezialisiert ist.

Im Moment hat er viele Anträge auf Kurzarbeit wegen Corona, die er bearbeitet.

Ich durfte ihn dafür interviewen und bin dankbar für seine Tipps!

Einleitung:

Mein Name ist Patric Mehr und ich arbeite bei der Exantum Advisory Services AG. Wir sind ein Treuhandunternehmen, welches auf KMU spezialisiert ist, und dies seit 2012. In meiner Position als Mandatsleiter betreue ich in der aktuellen Situation viele Fälle im Zusammenhang mit der Kurzarbeitsentschädigung sowie der aktuellen Krise. Dies vor allem, weil wir sehr engen und Kontakt zu unseren Kunden pflegen. Wir sehen uns nicht nur als Partner unserer Kunden, sondern auch als Teil deren Team.

 

Kurzarbeit wegen Corona

Was bedeutet Kurzarbeit beantragen in Coronavirus Zeiten?

Die meisten KMU sind aktuell sehr verunsichert. Viele kennen das Instrument der Kurzarbeit nicht, da sie Kurzarbeit bisher noch nie beantragen mussten. Zudem hat der Bundesrat ja aufgrund der ausserordentlichen Lage den Anspruch auf Kurzarbeit erweitert. Aus meiner Sicht ist es tatsächlich so, dass es sich um eine wesentliches Hilfspaket handelt, das auch bei den betroffenen Unternehmen ankommt. Der administrative Aufwand für die Beantragung der Kurzarbeit hat sich im Rahmen der aktuellen Situation enorm vereinfacht. Zudem wurden auch die Gruppen der Anspruchsberechtigten wesentlich erweitert, was m.E. und aufgrund meiner Erfahrung auch wirklich Sinn macht.

Kurzarbeit wegen Corona

Was müssen Unternehmer hier besonders beachten?

Als erstes füllt man das Formular «Voranmeldung von Kurzarbeit» aus. Es handelt sich dabei um eine Excel-Liste, die schnell ausgefüllt ist. Des Weiteren legt man der Voranmeldung noch ein Organigramm mit der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Die Entschädigung pro anspruchsberechtigter Person beträgt 80% der Lohnsumme für ausgefallene Stunden.  Die maximale Lohnsumme pro anspruchsberechtigte Person beläuft sich auf CHF 12'350 bzw. CHF 4'150 für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung. Von diesen Beträgen werden dann wie erwähnt, 80% entschädigt. Zusätzlich werden die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungen, d.h. die Beiträge an die AHV, ALV, EO sowie ALV, entschädigt.

In einer arbeitgeberähnlichen Stellung befinden sich Personen, die sozialversicherungsrechtlich als unselbstständig Erwerbende Lohn erzielen (z. B. in AG, GmbH oder Genossenschaft) und einen massgebenden Einfluss auf die Entscheidungsfindung des Betriebes haben. Als arbeitgeberähnliche Angestellte gelten z.B. Gesellschafter einer GmbH, welche als Angestellte gegen Entlohnung im Betrieb arbeiten sowie Personen, die im Betrieb des Ehegatten bzw. des eingetragenen Partners mitarbeiten.

Wie viel mehr Zeit beansprucht dies gegenüber der normalen Kurzarbeit aus anderen Gründen?

Für die Voranmeldung von Kurzarbeit infolge Corona ist der Aufwand, wie bereits erwähnt, wesentlich geringer. Ein Unternehmen, welches bereits heute im Personalbereich gut organisiert ist, erstellt den Antrag innerhalb kurzer Zeit. Je nach Größe des Unternehmens liegt der Aufwand zwischen 30 Minuten und zwei bis drei Stunden. Der administrative Aufwand ist wirklich sehr gering und ich muss wirklich sagen, die Behörden haben den erhaltenen Auftrag tatsächlich sehr pragmatisch umgesetzt.

 

 

Kurzarbeit wegen Corona

Was sind die grössten Problematiken der Unternehmen beim schnellen Beantragen?

Ich sehe regelmässig, dass die Unternehmen aufgrund deren schwierigen wirtschaftlichen Situation auch mit diesen sehr einfachen Formularen dennoch Mühe bekunden, weil sie keinen klaren Kopf mehr haben. Es geht ja in erster Linie nicht nur um die Beantragung, sondern noch um viel weitere Themen. Da wären Lieferengpässe, Verfügbarkeit von Materialien, Miterbeitende die aufgrund des Virus ausfallen, technische Herausforderungen in Bezug auf das Home Office etc. – um nur einige zu nennen.

Kann die HR-Abteilung oder die Finanzabteilung dies gut selbst machen oder ist es ratsam einen Treuhänder, wie Sie damit zu beauftragen?

Gerade bei grösseren Unternehmen sind die HR-Abteilungen meist in der Lage, die Anträge selber zu stellen. Bei kleineren Unternehmen kann es ratsam sein, einen Treuhänder beizuziehen - gerade wenn man als Unternehmen selber mit diesen Anträgen keine Erfahrung hat. Ein Treuhänder oder eine Treuhänderin kann dann sicherlich hilfreich sein. Das kann auch einen beruhigenden Effekt haben, einfach weil man mit einer Fachperson über vieles was gerade bewegt sprechen kann.

HR

Meditations / Pixabay

 

 

Welcher grosse Irrtum ist hier immer noch im Umlauf?

Viele Unternehmen sind nach wie vor der Meinung, dass sie keinen Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hätten bzw. ihnen der Antrag abgelehnt würde. Ich persönlich bin der Meinung, dass jedes betroffene Unternehmen sofort einen Antrag stellen muss. Dies auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Stellt man den Antrag zu spät, kann dies zum Aus des Unternehmens führen und dadurch auch zur Arbeitslosigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.  

Welchen wichtigsten Tipp können Sie den Unternehmer in der Schweiz dazu geben?

Wie erwähnt, sollte man den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Danach sollte sichergestellt werden, dass die Aufzeichnung der ausgefallenen Arbeitsstunden möglichst effizient und korrekt ausgewertet werden können. Dies auch aus dem Grund, da die Angaben zu den Sollstunden, der wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfall sowie die Lohnsummen mit aussagekräftigen Unterlagen zu belegen sind.

Du willst mit Patric Kontakt aufnehmen?

Das geht so: p.mehr@exantum.eu / +41 78 202 41 14 Exantum Advisory Services AG Hedwigstrasse 3, 8032 Zürich

magische HR-Instrumente

geralt / Pixabay

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Bleib' Dir immer treu und verändere Dich,

 

Herzensgruss, Diana

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