Kurzarbeit CH beantragen geht so (Interview 18.03.2020)

27. März 2020

Interview zu Kurzarbeit – Diana Roth mit Carole Staub

Kurzarbeit ist in aller Munde.

Aber was bedeutet das genau?

Ich durfte eine erfahrende HR-Kollegin zum Thema  Kurzarbeit interviewen.

Carole Staub! Sie hat selber schon Erfahrung als HR-Fachperson mit der Beantragung von Kurzarbeit und hat mir die Fragen für Euch wie folgt beantwortet:

 

 

Bedeutung Kurzarbeit

Frage: Was bedeutet Kurzarbeit in der Schweiz?
Antwort: Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Reduzierung oder vollständige Einstellung der Arbeit in einem Betrieb oder Bereich eines Unternehmens, wobei die arbeitsrechtliche Vertragsbeziehung erhalten bleibt. Kurzarbeit ist in der Regel wirtschaftlich bedingt. Kurzarbeit entsteht infolge behördlicher Massnahmen oder andere vom Arbeitgeber nicht zu vertretende Umstände.

Aufwand Kurzarbeit

Frage: Welchen Aufwand ist das für ein Unternehmen?
Antwort: Der Aufwand ist vor allem für die HR-Abteilung sehr gross. Es müssen diverse Formulare (Voranmeldung, Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung, Abrechnung von Kurzarbeit und Rapporte über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden) ausgefüllt werden. Zusätzlich müssen die Mitarbeiter, die von Kurzarbeit betroffen sind, mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie mit der Kurzarbeit einverstanden sind. Die Excel-Datei der Arbeitslosenkasse sind zum Teil sehr komplex.

Zuständigkeit Kurzarbeit

Frage: Ist das eine Angelegenheit der HR-Abteilung? Oder der Finanzabteilung?
Antwort: Meiner Meinung müssen diese Abklärungen und Abwicklung durch die HR-Abteilung gemacht werden. Von der Anmeldung der Kurzarbeit bis zur Einbuchung der Kurzarbeitsstunden im Lohn. Auch aus Datenschutzgründen, würde ich dies immer in der HR-Abteilung belassen. Die Finanzabteilung wird nur für die Entschädigung der Kurzarbeit involviert.

Das ist Kurzarbeit nicht...

Frage: Was wird keinesfalls unter Kurzarbeit verstanden?
Antwort: Wenn es nicht vorübergehend ist, wenn die Arbeitsplätze nicht erhalten werden können, durch betriebliche Massnahmen wie Reparatur- Unterhalt- oder Reinigungsmassnahmen im Unternehmen,
berufs- branchen- betriebliche oder saisonale Beschäftigungsschwankungen, Arbeitstage vor Feiertagen (ausser sie fallen in die Abrechnungsperiode), 5 Arbeitstage unmittelbar vor und nach Betriebsferien.

Wobei hilft Kurzarbeit...

Frage: Wie hilft es Unternehmen?
Antwort: Es soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Mit der Entschädigung bietet die Arbeitslosenkasse dem Arbeitgeber eine Alternative zu drohenden Entlassungen. Der Arbeitgeber spart damit die Kosten der Personalfluktuation (Einarbeitungskosten, Verlust von betrieblichem Know-how) und behält die kurzfristige Verfügbarkeit über die Arbeitskräfte.

Hilfestellung Mitarbeitende

Frage: Wie hilft es Mitarbeitenden?
Antwort: Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Bewahrung des umfassenden sozialen Schutzes innerhalb des Arbeitsverhältnisses, Vermeidung von Beitragslücken in der beruflichen Vorsorge

geralt / Pixabay

Image und Kurzarbeit

Frage: Wie ist das Image der Kurzarbeit?
Antwort: In der Bevölkerung war das Image eher nicht sehr gut. Wenn die Medien über ein Unternehmen etwas publiziert hat, wurde sofort angenommen, dass das Unternehmen finanziell angeschlagen sei. Dass Kurzarbeit weit mehr bedeutet, ist den meisten Menschen in der Schweiz nicht bewusst. Z.B. KMU’s die für grosse Unternehmen tätig sind und aus irgendwelchen Gründen einen Arbeitsstopp haben, können auch Kurzarbeit beantragen. Man kann also immer wieder Arbeitsplätze sichern.

Das Image wird sich aber mit der aktuellen Situation «Corona» schlagartig ändern und sehr viele Unternehmen und Arbeitnehmer können sich glücklich schätzen, sind wir in der Schweiz so gut aufgestellt.

Problem Bewilligungsverfahren

Frage: Was ist das grösste Problem bei der Beantragung bzw. bei dem Bewilligungsverfahren?
Antwort: Der Antrag an sich ist das geringste Problem, ausser dass die Voranmeldung mindestens 10 Tage vor Beginn der Kurzarbeit, eingereicht werden muss. Was anschliessend und innert drei Monaten (aktuelle Situation sechs Monate) an die Arbeitslosenkasse eingereicht werden muss, sind die diversen Formulare wie Abrechnung von Kurzarbeit, Rapporte über die wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden, eventl. Bescheinigungen über Einkommen aus Zwischenbeschäftigung, eventl. Erhebungsbogen für die Ermittlung der saisonalen Ausfallstunden. Man muss sehr viele Angaben manuell in Excel-Tabellen einfügen und ist sehr umfangreich.

David-Karich / Pixabay

Reaktion Kurzarbeit

Frage: Wie reagieren Mitarbeiter auf das Thema Kurzarbeit?
Antwort: Grundsätzlich reagieren die meisten Mitarbeiter gut auf eine Kurzarbeit weil sie wissen, dass ihr Arbeitsplatz damit gesichert werden kann und nur vorübergehen ist. Diskussionen gibt es immer wieder wegen des Lohnes. Der Lohn beträgt in dieser Zeit 80% des bisherigen Bruttolohnes und kann selbstverständlich einschneidend für gewisse Arbeitnehmer sein. Es gibt aber auch Unternehmen, die weiterhin 100% Lohn auszahlen und die 20% übernehmen.
Grundsätzlich habt jeder Arbeitnehmer das Recht, die Kurzarbeitsentschädigung abzulehnen. Der Arbeitgeber muss diesem Arbeitnehmer weiterhin 100% Lohn auszahlen. Ich habe es noch nie erlebt, dass ein Arbeitnehmer nicht eingewilligt hat.

Frage: Wie sollte Kurzarbeit am besten kommuniziert werden?
Antwort: Man sollte die Arbeitnehmer offen und transparent über die Situation informieren. Ich empfehle eine angekündigte Informationsveranstaltung, wo die Arbeitnehmer ihre Fragen gleich stellen können.
So kann man offen über die Gründe, den Ablauf und das weitere Vorgehen in diesem Prozess der Kurzarbeit informieren.

Baruska / Pixabay

Bezug Kurzarbeit

Frage: Wie lang kann man Kurzarbeitsentschädigung beziehen?
Antwort: Kurzarbeit wird nur innerhalb von zwei Jahren während höchstens 12 Abrechnungsperioden ausgerichtet. Ein monatlicher Arbeitsausfall von mehr als 85% ist nur während längstens vier Abrechnungsperioden anrechenbar. Wurde ein Antrag von Schlechtwetter geltend gemacht, wird dies für die Ermittlung des Höchstanspruchs mitberücksichtigt.

Tipp !!

Frage: Welche Empfehlungen gibst Du hierzu ab?
Antwort: Es ist eher schwieriger für Unternehmen die im Baubereich tätig sind. Da kann es durchaus und immer wieder vorkommen, dass man Schlechtwetter-Entschädigungen erhalten und anschliessend die Kurzarbeit nicht mehr oder nur noch beschränkt bewilligt wird. Da muss man sehr vorsichtig sein und immer wieder im Kontakt mit der Geschäftsleitung den Austausch suchen und informieren. In Produktionsbetrieben ist dies eher weniger der Fall.

Angst und Kurzarbeit

Frage: Muss man als Unternehmen «Angst» vor Kurzarbeit haben?
Antwort: Auf gar keinen Fall. Viele Unternehmen scheuen sich eher vor dem administrativen Aufwand oder sind überfordert mit den zum Teil komplexen Formularen der Arbeitslosenkasse.

Kurzarbeit und Chancen

Frage: Welche Chancen stecken dahinter?
Antwort: Was ich in dieser Situation der Kurzarbeit erlebt habe ist, dass der Zusammenhalt im Unternehmen noch besser werden kann. In einer schwierigen Zeit, auch jetzt während dem Corona, merkt man sofort wie der Arbeitgeber die Arbeitsplätze erhalten will und die Arbeitnehmer weiterhin für das Unternehmen tätig sein wollen.
Alle ziehen noch mehr an einem Strang und das ist immer wieder schön zu beobachten. Jede Krise bewirkt immer etwas Gutes.

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Dieter_G / Pixabay

Kurzarbeit - Wichtig!

Frage: Was sollte man dringend beachten?
Antwort: Wichtig ist der Austausch zwischen der Geschäftsleitung, der Linie, dem HR mit den Arbeitnehmern. Je besser die Kommunikation über die Kurzarbeit, desto einfacher kann man sich der Administration widmen. Sobald Unsicherheiten bei den Mitarbeitenden entsteht, wird es schwieriger.

Erfahrung einer HR-Kollegin:

Frage: Welche Erfahrungen hast du dazu?
Antwort: Ich persönlich finde die Kurzarbeit als ein sehr gutes Instrument, die Unternehmen und die Arbeitnehmer für eine gewisse Zeit finanziell zu unterstützen. Arbeitsplätze können erhalten bleiben und das ist der entscheidende Punkt. Ich durfte im HR schon mehrmals Kurzarbeit oder Schlechtwetter anmelden und auch wenn es sehr komplex ist, auf die Hilfe von der Arbeitslosenkasse kann man immer zählen. Sie helfen immer wieder weiter, wenn man Fragen hat.
Ein schönes Gefühl, wenn man das Unternehmen und seine Mitarbeiter tatkräftig unterstützen und Entlassungen vermeiden konnte.

geralt / Pixabay

Vielen Dank liebe Carole für das Interview. Ich hoffe, dass viele Kollegen und Kolleginnen im HR (Schweiz) hier profitieren können. Wichtig: In Bezug auf COVID-19 ist die ein oder andere Information in diesem Interview, welches Mitte März 2020 geführt wurde, bereits wieder angepasst worden.

Dazu gibt es auch den Krisennewsletter extra für HR, den ich kostenfrei nur für kurze Zeit zur Verfügung stelle.

Weitere Infos von Arbeitsrechtlern etc: 

Hier die Koordinaten von Carole Staub

Partner

HR Unlimited GmbH

Thurgauerstrasse 111

CH-8152 Glattpark Opfikon

Carole Staub <carole.staub@hr-unlimited.com>

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