Austritt - keine Abrechnung mit Schuldzuweisung

21. Dezember 2016

Wusstest Du schon...
dass die HR-Fachperson bei Austrittsgesprächen (egal ob der Mitarbeiter gekündigt hat oder die Firma) eine wohlwollende und interessierte Haltung einnehmen sollte?

Das Austrittsgespräch ist keine Schuldzuweisung. Das Austrittsgespräch ist keine Abrechnung.

Die grosse Chance

Es geht um die individuelle Meinung. Die grosse Chance eines Unternehmens Feedback einzuholen.

Ja - auch wenn das Feedback emotional durchzogen ist.  Austretende Mitarbeiter sind die beste Quelle ...denn sie haben nichts mehr zu verlieren.

Achte darauf, dass sie das Arbeitszeugnis vorher erhalten haben, damit sie auch wirklich Klartext reden können.

Strukturierte Austrittsgespräche

Führe strukturierte Austrittsgespräche. Tipp: Nimm' die Karten von Professor Dr. Hilb.

Damit wird der spielerische Ansatz gelebt und Emotionen werden anders abgeholt.

Und übrigens:

Fachbücher sprechen von der Gastgeberhaltung des HRs.

 

Cheerio, Diana

 

PS: Schau mal hier rein: https://dianarothcoaching.com/2016/09/15/die-hr-realitivitaetstheorie/

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