Betriebliches Eingliederungsmanagement richtig machen

13. Mai 2024

BEM steht für "Betriebliches Eingliederungsmanagement".

Es handelt sich um ein Instrument, das in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist und darauf abzielt, die Arbeitsfähigkeit von Mitarbeitenden nach einer längeren Krankheitsphase wiederherzustellen und dauerhaft zu erhalten.

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement umfasst verschiedene Maßnahmen, die darauf abzielen, eine langfristige Rückkehr der Mitarbeitenden an ihren Arbeitsplatz zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die Erfassung der gesundheitlichen Situation des Mitarbeitenden, die Analyse des Arbeitsplatzes hinsichtlich möglicher Anpassungen, die Erarbeitung von individuellen Rückkehrlösungen, die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen relevanten Stellen sowie die regelmäßige Überprüfung und Anpassung des Eingliederungsprozesses.

Das Ziel des BEM ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten, die Mitarbeiter:innen bei ihrer Rückkehr zu unterstützen und langfristig gesundheitliche Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren. Es dient somit sowohl dem Schutz der Mitarbeitenden als auch den betrieblichen Interessen.

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Weitere Infos zu Haufe Angebote zum Thema BEM.

Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM

 

BEM-Prozessgestaltung HI11006443

Kurzbeschreibung: „Überblick, wie ein BEM-Prozess gestaltet und durchgeführt werden kann.“

Vertragsvorlage Vereinbarung zur Wiedereingliederung HI16172048

Kurzbeschreibung: „Im Falle der Durchführung eines BEM-Prozesses, ist es ratsam, diesen vorab durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Beschäftigtem zu regeln, da Arbeitnehmer der Teilnahme an diesem Verfahren ausdrücklich zustimmen müssen. Nachstehende Mustervereinbarung gibt weitere Hinweise darauf, welche Regelungsgegenstände zu beachten sind.“

 

 

 

Fachbeitrag BEM: Praktische Umsetzung im Unternehmen HI9061060

Online-Seminar Betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) und dessen (arbeits-)rechtliche Anforderungen in der betrieblichen Praxis mit Dr. Peter H. M. Rambach

Kurzbeschreibung: „Der Referent Dr. Peter Rambach erläutert sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch die Anforderungen der Arbeitsgerichte bis hin zu den kündigungsrechtlichen Folgen bei der unterlassenen Durchführung vor Ausspruch einer krankheits-/personenbedingten Kündigung. Im Seminar werden die Rechte und Pflichten der betroffenen Beschäftigten und des am Verfahren zu beteiligenden Betriebsrats sowie der Schwerbehindertenvertretung dargestellt. Sie lernen Ihre Gestaltungsmöglichkeiten kennen, erfahren, worauf es bei der Vorbereitung und Durchführung des bEM ankommt und können so u.a. die Risiken einer eventuellen Schadensersatzpflicht wegen der Benachteiligung von Beschäftigten wegen einer Behinderung nach dem AGG einschätzen. Schließlich werden die datenschutzrechtlichen Anforderungen dargestellt, die beispielsweise bei der Erhebung von Daten über die krankheitsbedingten Fehlzeiten und deren Übermittlung an den Betriebsrat oder sonstige Stellen zu beachten sind.“

 
 
 

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