Lara, Personalerin: Ich bin nur Erfüllungsgehilfin...mehr nicht

4. August 2025

Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ stammt aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bezeichnet eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Im Kontext der HR-Arbeit kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Haftung von Unternehmen für das Handeln ihrer Mitarbeiter geht.

Bedeutung im HR-Kontext:

  • Haftung des Arbeitgebers:
    • Wenn ein HR-Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit Fehler begeht, die einem anderen Mitarbeiter oder einem Dritten Schaden zufügen, kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden.
    • Der HR-Mitarbeiter wird in diesem Fall als „Erfüllungsgehilfe“ des Unternehmens angesehen.
    • Das Unternehmen haftet somit für das Verschulden seines „Erfüllungsgehilfen“.
  • Beispiele:
    • Ein HR-Mitarbeiter gibt im Bewerbungsprozess falsche Informationen weiter, die zu einem finanziellen Schaden für den Bewerber führen.
    • Ein HR-Mitarbeiter verletzt bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten den Datenschutz.
    • Ein HR-Mitarbeiter handelt diskriminierend im Rahmen von Personalentscheidungen.
  • Wichtigkeit für HR-Praktiker:
    • HR-Mitarbeiter sollten sich der potenziellen Haftung des Unternehmens bewusst sein.
    • Es ist wichtig, sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten, um Fehler zu vermeiden.
    • Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre HR-Mitarbeiter ausreichend geschult und informiert sind.
    • HR-Abteilungen sollte über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

Zusammenfassend:

Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ im HR-Kontext verdeutlicht, dass Unternehmen für das Handeln ihrer HR-Mitarbeiter haften können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen und rechtskonformen HR-Arbeit.

 

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