Austritt - keine Abrechnung mit Schuldzuweisung

21. November 2024

Wusstest Du schon...
dass die HR-Fachperson bei Austrittsgesprächen (egal ob der Mitarbeiter gekündigt hat oder die Firma) eine wohlwollende und interessierte Haltung einnehmen sollte?

Das Austrittsgespräch ist keine Schuldzuweisung und es ist keine Abrechnung. Es gehört zum Trennungsprozess dazu. Es mindert hässige Bemerkungen bei Kununu und es hilft Dir Massnahmen zu entwickeln, die aufgrund von belegbaren Äusserungen ehemaliger Mitarbeitenden, sinnvoll sind. Es geht um die individuelle Meinung eines austretenden Mitarbeitenden. Betrachte das ganze als die grosse Chance eines Unternehmens Feedback einzuholen. Und wir wissen, dass ist nur eine Sichtweise und hat ganz viel auch mit der Person zu tun, die vor uns sitzt.

Ja - auch wenn das Feedback emotional durchzogen ist. Austretende Mitarbeiter sind die beste Quelle ...denn sie haben nichts mehr zu verlieren.

Tipp Nummer 1:

HR führt Austrittsgespräche. Denn HR ist die neutrale, professionelle Einheit, die beim Trennungsprozess danach schaut, dass das Unternehmen aus jedem Austritt lernen kann.

Der Vorgesetzte führt ein anderes Gespräch. D.h. ein Vorgesetzter sollte niemals beim Austrittsgespräch dabei sein.

Tipp Nummer 2:

Führe strukturierte Austrittsgespräche, damit Du nachher eine Jahresstatistik (ohne Angabe von Namen erstellen kannst). Jedes Gespräch muss die gleichen Themen behandeln. Manche HR-Kollegen führen einen Gesprächsleitfaden und nehmen die Antworten auf.

Ich arbeite seit mehr als 20 Jahren mit den bye-bye-Dialogkarten. Diese lassen das vielleicht angespannte Gespräch (je nach Austrittsgrund) in einem offenen Dialog münden. Der spielerische Ansatz des Gesprächs und auch, dass man dabei nicht sitzt, entspannt die Situation.

Egal, welche Methode Du nutzt: die Fragen und Themen müssen vergleichbar sein und statistisch am Jahresende gut aufbereitet werden.

Tipp Nummer 3:

Achte darauf, dass das Arbeitszeugnis vorher übergeben wird. Dies damit jegliche Hemmungen abfallen und Du Klartext entgegennehmen darfst.

Hinweis: sollten die HR-Abläufe so vorzeitig nicht abgeschlossen sein, übergebe den mit dem Vorgesetzten abgestimmten Entwurf. Je nach Unternehmenskultur kann es auch üblich sein, dass das Arbeitszeugnis vorher zwischen Vorgesetzten und Mitarbeitenden besprochen wird.

Und übrigens:

Fachbücher sprechen von der Gastgeberhaltung der Personalabteilung. Verabschiede den Austretenden – egal was er/sie gesagt hat – mit Respekt, Anstand, Wertschätzung. Deine Ich bin OK- Du bist OK-Haltung ist entscheidend.

Herzlich, Diana

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