Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ stammt aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bezeichnet eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Im Kontext der HR-Arbeit kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Haftung von Unternehmen für das Handeln ihrer Mitarbeiter geht. Bedeutung im HR-Kontext: Haftung des Arbeitgebers: […]