4. August 2025
Lara, Personalerin: Ich bin nur Erfüllungsgehilfin...mehr nicht

Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ stammt aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bezeichnet eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Im Kontext der HR-Arbeit kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Haftung von Unternehmen für das Handeln ihrer Mitarbeiter geht. Bedeutung im HR-Kontext: Haftung des Arbeitgebers: […]

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